Allg. Geschäftsbedingungen
Schullandheim Bennewitz
Waldwinkel 2, 04828 Bennewitz
Tel.: 03425 817716
Fax.: 03425 810415
E-Mail: kontakt@schullandheim-bennewitz.de
1. Anmeldung
Die schriftliche bzw. Online-Anmeldung für einen Aufenthalt im Schullandheim Bennewitz hat vorerst den Status einer Anfrage. Unsere Mitarbeiter werden die Verfügbarkeit des gewünschten Termins prüfen und sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen. Eine Reservierung gilt als verbindlich, sobald Sie den von uns zugesandten Nutzungsvertrag für den entsprechenden Zeitraum unterzeichnet und mit Stempel Ihrer Einrichtung versehen, an uns (per Fax oder Brief) zurückgesandt haben. Erhalten wir eine Ausfertigung der Vereinbarung nicht innerhalb von 4 Wochen zurück, erlischt Ihre Reservierung. Ihre Angaben auf der Anmeldung werden von uns elektronisch erfasst und nur für betriebsinterne Zwecke verwendet.
2. Änderung der Teilnehmeranzahl
Veränderungen in der Teilnehmerstärke sind dem Schullandheim spätestens bis 7 Tage vor Anreise mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, sind für den ersten Tag gemäß der angemeldeten Teilnehmerzahl alle Kosten für Verpflegung durch den Nutzer zu tragen.
3. An- und Abreise
Die Anreise ist ab 9.30 Uhr möglich. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 8.30 Uhr zu räumen. Bei Abreise am Freitag ist der Verbleib in der Einrichtung nach dem Beräumen der Zimmer länger möglich, jedoch bis maximal 11 Uhr. Hinweis: Bettwäsche, Hausschuhe, Federmappe, Leim, Schere, Hefter und ggf. Gummistiefel sind mitzubringen. Soll Bettwäsche von unserer Einrichtung zur Verfügung gestellt werden, ist dafür eine Entgelt von 4,10 € pro Person zu entrichten.
4. Entgelte/Zahlungsweise
Auszug aus der Entgeltordnung des kommunalen Eigenbetriebes "Kultur und Weiterbildung Muldental": Für die Nutzung des Schullandheimes werden Entgelte erhoben. Zur Zahlung des Entgelts pro Person sind die Nutzer, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter, verpflichtet. Die Entgelte für den Aufenthalt sind 14 Tage nach Rechnungseingang auf das Konto des Schullandheims zu überweisen. Barzahlung in der Einrichtung ist nicht möglich.
Es gilt die aktuelle Entgeltordnung des kommunalen Eigenbetriebes "Kultur und Weiterbildung Muldental" vom 10.08.2009. Maßgeblich sind die bei den Projekten ausgewiesenen Entgelte pro Besucher (in €).
Im Entgelt sind die folgenden Leistungen enthalten:
- Projekte zu den vereinbarten Themen (vormittags und nachmittags bis etwa 14.00 Uhr)
- Übernachtung (ohne Bettwäsche)
- Vollverpflegung für die Aufenthaltsdauer
- Anreisetag: Mittagessen, Vesper, Abendbrot
- Komplette Tage: Frühstück, Mittagessen, Vesper, Abendbrot
- Abreisetag: Frühstück
- Nutzung des Geländes und der vorhandenen Spielgeräte
Nicht im Entgelt enthalten sind:
- fakultative Nachmittagskurse
- Kopier- und Materialkosten der durchgeführten Projekte
- Eintrittspreise
Zusammensetzung der Entgelte:
1. | Übernachtung (pro Bett und Nacht) | ||
Saison A (Ende Winteranfang bis Anfang Herbstferien) | 5,20 € | ||
Saison B (Anfang Herbstferien bis Ende Winterferien) | 3,60 € | ||
Bettwäsche, pauschal pro Person | 4,10 € | ||
2. | Allgemeine Nutzungsentgelte | pro Tag | 6,00 € |
3. | Projekte | ||
Unterrichtseinheiten | pro Schüler | 1,00 € | |
Material | kostendeckend | ||
4. | Fakultative Kurse | nach Entgeltsätzen VHS bzw. MS | |
5. | Verpflegung | ||
Frühstück | 2,90 € | ||
Mittagessen | 3,50 € | ||
Vesper | 1,40 € | ||
Abendbrot | 3,00 € | ||
Vollverpflegung | 10,80 € |
5. Ermäßigungen
In der Saison B ermäßigt sich das Entgelt (siehe Punkt 4, Zusammensetzung der Entgelte.). Für jeweils 20 zahlende Kinder wird bei einem fünf-Tage-Aufenthalt ein Freiplatz für den begleitenden Lehrer oder einen Betreuer gewährt. Weitere Ermäßigungen entscheidet der 1. Betriebsleiter, der Leiter der VHS bzw. der Leiter des Schullandheims.
Saison A: Ende Winter- bis Anfang Herbstferien
Saison B: Anfang Herbst- bis Ende Winterferien
6. Dauer und Kündigung des Nutzungsvertrages
Die Kündigungsfrist für den Nutzungsvertrag beträgt 8 Wochen vor Antritt der Reise. Wird diese Frist nicht eingehalten, hat der Vertragspartner die vollen Übernachtungskosten zu tragen.
7. Haftung
Das Schullandheim verpflichtet sich, dem Nutzer die genannten Nutzungsgegenstände in einem betriebs- und funktionsfähigen sowie unfallsicheren Zustand zur Verfügung zu stellen. Es haftet für Schäden während des Aufenthaltes, die seitens des Schullandheims durch schuldhafte Unterlassung der Instandhaltungspflicht dem Nutzer gegenüber entstehen.
Der Nutzer haftet für alle durch unsachgemäßen Umgang mit den Einrichtungsgegenständen auftretende Schäden. Erkennbare Mängel und Schäden sind der Leitung des Schullandheims sofort anzuzeigen. Insbesondere sind die Eltern der Kinder darüber zu belehren, dass bei Beschädigung durch Bettnässen die der Einrichtung entstehenden Kosten (evtl. Neuerwerb bzw. Reinigung von Matratze, Kopfkissen oder Stepp-/Wolldecke) durch den Verursacher zu tragen sind.
Der Nutzer verpflichtet sich, die Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen einzuhalten. Dazu gehört auch insbesondere das Rauchverbot in allen zur Verfügung gestellten Räumen.
Allg. Geschäftsbedingungen für private Nutzung
1. Gegenstand des Nutzungsvertrages
Voraussetzung für eine Nutzung des Schullandheims Bennewitz für private Zwecke ist ein Vertrag mit dem Schullandheim Bennewitz, vertreten durch Thomas Friedrich, Betriebsleiter KuW Muldental.
2. Pflichten des Rechtsträgers
Der Rechtsträger verpflichtet sich, dem Nutzer die genannten Nutzungsgegenstände in einem betriebs- und funktionsfähigen sowie unfallsicheren Zustand zu übergeben und die Sicherheit der Nutzungsgegenstände zu gewährleisten.
3. Pflichten des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich, die ihm zur Nutzung übergebenen Nutzungsgegenstände schonend und pfleglich zu behandeln und alles zu tun, um das ihm anvertraute Eigentum vor Schäden zu schützen. Auftretende Mängel und Schäden sind dem Rechtsträger sofort anzuzeigen. Die Kosten für die Behebung von nachweislich durch den Nutzer verursachte Beschädigungen werden diesem in Rechnung gestellt.
Der Nutzer verpflichtet sich, die Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen einzuhalten. Dazu gehört auch insbesondere das Rauchverbot in allen zur Verfügung gestellten Räumen. Im Rahmen der Nutzungsordnung verpflichtet sich der Nutzer, den Weisungen der verantwortlichen Mitarbeiter des Rechtsträgers (Leiter der Einrichtung, Hausmeister, Küchenkraft etc.) Folge zu leisten.
Der Nutzer verpflichtet sich, keine Veränderungen ohne die Genehmigung des Rechtsträgers an den Nutzungsgegenständen vorzunehmen oder diese an Dritte weiterzugeben oder zu überlassen.
Der Nutzer ist verpflichtet, nach Ablauf der festgelegten Nutzungszeit die Nutzungsgegenstände in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben.
4. Nutzungsentgelt/Zahlungsweise
Auszug aus der Entgeltordnung des kommunalen Eigenbetriebes "Kultur und Weiterbildung Muldental":
Für die Nutzung des Schullandheimes werden Entgelte erhoben. Das Nutzungsentgelt wird dem Nutzer in Rechnung gestellt. Die Entgelte sind 14 Tage nach Rechnungseingang auf das Konto des Schullandheims zu überweisen.
Es gelten die folgenden Entgelte (in €):
Nutzung durch Privatpersonen:
1. | private Nutzung | Pauschale für eine Nacht | 200,00 € |
2. | private Nutzung für jede weitere Nacht | Pauschale für eine Nacht | 160,00 € |
3. | Durchführung von Projekttagen pro Schüler (ohne Verpflegung) | halbtags | 4,00 € |
4. | Bettwäsche | pro Bett | 4,10 € |
Sonderveranstaltungen / Familienfreizeit über Ostern, Pfingsten, Himmelfahrt, Weihnachten, Jahreswechsel
Es gelten folgende Konditionen:
Mindestaufenthalt 3 Nächte
Mindestpersonenanzahl 20 (zahlende Personen)
Selbstversorgung und Selbstreinigung
Entgelte:
Erwachsene und Jugendliche 12,00 € pro Nacht
Kinder bis 8 Jahre 8,00 € pro Nacht
Kinder unter 4 Jahren frei
5. Schadenshaftung
Der Rechtsträger haftet für Schäden, die durch schuldhafte Unterlassung der Instandhaltungspflicht des Rechtsträgers dem Nutzer gegenüber während der Nutzungszeit entstehen. Der Nutzer haftet für Schäden, die von seinen Mitgliedern, Gästen und Besuchern schuldhaft an den Nutzungsgegenständen verursacht werden.
6. Dauer und Kündigung des Nutzungsvertrages
Der Nutzungsvertrag beginnt und endet mit Ablauf der festgelegten Nutzungszeit. Die Kündigungsfrist für diesen Vertrag beträgt 8 Wochen vor der Nutzungszeit. Wird die Frist nicht eingehalten, hat der Nutzer 50% der vereinbarten Kosten zu tragen.



